Patienteninformation gehört zu den Grundelementen der QM-Richtlinie
Richtlinie gibt Inhalte, Anforderungen und Zeitplan für Qualitätsmanagement vor
Welche Maßnahmen eine Praxis ergreift und welches QM-System sie anwendet, um eine gleich bleibende Qualität der Leistung für ihre Patienten gewährleisten zu können, ist bisher freigestellt. Eine Zertifizierung nach DIN-Norm garantiert die Qualität und ist international anerkannt, ist aber nicht Bedingung.
Inhalte, Anforderungen und Zeitplan für die Einführung und Umsetzung des Qualitätsmanagement in der Praxis sind jedoch konkret festgelegt in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Zu den Grundelementen eines einrichtungsinternen QM gehören nach §3 im Bereich Patientenversorgung:
a) Ausrichtung der Versorgung an fachlichen Standards und Leitlinien entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
b) Patientenorientierung, -sicherheit, -mitwirkung, -information und -beratung
c) Strukturierung von Behandlungsabläufen.
Qualitätssicherung in der Praxis: Ziel Patientenzufriedenheit
Oberstes Ziel sollte immer die Steigerung der Patientenzufriedenheit sein. Die umfassende und ausführliche Patienteninformation ist ein nicht zu unterschätzendes Instrument im Qualitätsmanagement. Patienten, die als Partner in Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden und sich rundum gut informiert fühlen, sind zufriedenere Patienten.
Wenn allgemeine Informationen über Erkrankungen und ihre Symptome sowie Aufklärung über medizinische Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld der Behandlung und auch nach der Behandlung zugänglich sind - am besten auf der eigenen Website zusammen mit praxisspezifischen Informationen - bringt das für Praxis und Patienten und vor allem auch für die Arzt-Patienten-Beziehung entscheidende Vorteile.
Autorin und inhaltlich verantwortlich für diesen Beitrag:
Redaktion New MedMarketing, New DentMarketing






















